Anleihen Handelskonditionen

Handelsbedingungen anzeigen für:

Ausführungsgrundsätze

Hier gelangen Sie zu unserer Auftragsausführungsrichtlinie.

Handelszeiten

Die Handelszeiten für den Online-Handel mit Anleihen sind wie folgt (Uhrzeiten in MEZ)

Australien und Neuseeland09:00 – 17:00Tokyo Zeit
Asien09:00 – 18:00Tokyo Zeit
Mittelosteuropa08:00 – 17:00London Zeit
Naher Osten und Afrika08:00 – 17:00London Zeit
Europäischer Markt Unternehmen und Regierungen08:00 – 17:00London Zeit
US Markt (Regierung)22:00 – 16:00New York Zeit
US Markt (Unternehmen)09:00 – 16:00New York Zeit
Lateinamerika09:00 – 16:00New York Zeit

Die Handelszeiten für den Offline-Handel mit Anleihen sind Montag-Freitag 08:00-18:00 Uhr.

Mindesthandelsvolumen

Die Mindesthandelsvolumen für jeden Trade mit Anleihen variiert und hängt von den jeweiligen Anleihebedingungen ab. 

Für online gehandelte Anleihen gilt bei Saxo Bank ein Mindestnennbetrag von USD 10’000 oder der Gegenwert beim Anleihehandel in Fremdwährungen, es sei denn, das Mindesthandelsvolumen ist gemäss Anleihebedingungen höher.

Saxo Bank kann keine Order unterhalb der Mindesthandelsvolumen annehmen.

Saxo Bank bietet keinerlei Beratung zu Steuerangelegenheiten im Zusammenhang mit jeweiligen Diensten.

Wir empfehlen unseren Kunden, sich unabhängig zu den steuerrechtlichen Auswirkungen der jeweiligen Leistungen von einem Finanzberater, Rechnungsprüfer oder Rechtsberater beraten zu lassen.

Informell bieten wir Steuererleichterung an der Quelle für US-Produkte, wenn die Dokumentation für das US-Finanzamt IRS vorliegt und das Land des Wohnsitzes des Kunden ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA geschlossen hat.

Handhabung bei Kapitalmassnahmen

Staatsanleihen für die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Kanada und Deutschland: Kuponzahlungen für diese Märkte erfolgen vertragsgemäss am angekündigten Zahlungsdatum gemäss den Bedingungen für das Wertpapier. Wenn sich die Bedingungen ändern, werden etwaige Diskrepanzen bei der Zahlung nach dem Zahlungsdatum an den Kunden weitergegeben.

Für alle anderen Märkte: Die Kuponzahlungen für andere Märkte erfolgen, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Unternehmensanleihen: Die Kuponzahlungen für andere Märkte erfolgen, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Derzeit sind die vorgelagerten Dienstleister von Saxo Bank nicht in der Lage, Versammlungen der Anleihegläubiger und Zustimmungsveranstaltungen zu unterstützen, was unsere Möglichkeiten einschränkt, unseren geschätzten Kunden, die Anleihen halten, diese Erfahrungen zu bieten. Es ist wichtig zu wissen, dass für diese Veranstaltungen gelegentlich ein Beteiligungsausgleich angeboten wird, der als eine Form der Wertschätzung für teilnehmende Kunden dient. In solchen Fällen können wir jedoch weder die Teilnahme der Kunden zusichern noch ein Beteiligungsausgleich anbieten.

Sollten wir jedoch rechtzeitig, d.h. mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist, Anfragen von unseren Kunden, die Anleihen halten, erhalten, werden wir uns nach Kräften bemühen, ihnen die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Staatsanleihen für die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Kanada und Deutschland: Fälligkeitszahlungen für diese Märkte erfolgen vertragsgemäss am angekündigten Zahlungsdatum gemäss den Bedingungen für das Wertpapier.

Wenn sich die Ausgabebedingungen zwischen Ankündigungsdatum und Zahlungsdatum ändern, werden etwaige Diskrepanzen (Belastung oder Gutschrift von Geldern) bei der Zahlung nach dem Zahlungsdatum an den Kunden weitergegeben.

Für alle anderen Märkte erfolgt die Zahlung für Staatsanleihen, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Unternehmensanleihen:  Die Zahlung für Unternehmensanleihen erfolgt, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Solche Massnahmen werden mit allen relevanten Ankündigungsdaten und Optionen angeboten, die Saxo zur Verfügung stehen. Teilnehmende Kunden stimmen dem Vorschlag eines Dritten oder des Emittenten zu, beispielsweise einer Änderung der Wertpapierbedingungen.

Kapitalmassnahmen können zu Ansprüchen am Produkt führen, die nicht unterstützt werden können. Bei solchen Ansprüchen wird eine auf Informationen beschränkte Massnahme angekündigt, damit die daraus resultierenden Ansprüche bei Erhalt auf einen anderen Broker übertragen werden. Saxo Bank Schweiz haftet nicht für Verluste oder Verstösse. Saxo Bank Schweiz rät Kunden, die Dokumente mit den Geschäftsbedingungen des Angebots durchzulesen.

Kunden werden keine Währungsoptionen angeboten. Wenn im Rahmen einer Massnahme eine Währungsoption angekündigt wird, wird die Zahlung in der Währung der Wertpapiernotierung verarbeitet.

Am Tag vor dem geplanten Eintreten einer Kapitalmassnahme (Stichtag) werden offene Orders bei bestimmten Massnahmen annulliert.

Es gelten die nachstehenden Regeln:

Art der MassnahmeOrders nie annullierenOrders immer annullierenRegel nachstehend definiert
Anleihekuponsx
Rückzahlung von Anleihen (Fälligkeit)x
Teilrücknahmex
Zustimmungsmassnahmenx
Offenlegungsmassnahmenx
Zeichnungx
Zahlung in Sachleistungenx
Umtauschangebotx
Liquidationx
Fusionen und Fusionen mit Wahlmöglichkeitenx
Bevorzugte Ausgabex
Zeichnungsangebotex

Bei Dividendenausschüttungen und Bezugsrechtsemissionen werden alle offenen Orders für ein Finanzinstrument annulliert, falls die Kapitalmassnahme voraussichtlich zu einer Marktkursänderung von über 20% führen wird.

Solche Massnahmen werden angeboten, wenn das Gesetz des Landes, in dem der Emittent seinen Sitz hat, dies aus steuerlichen Gründen vorschreibt oder wenn der Emittent den Inhabern eine Gebühr für die Teilnahme anbietet.

Staatsanleihen für die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Kanada und Deutschland: Die Zahlungen für diese Märkte erfolgen vertragsgemäss am vom Emittenten angekündigten Zahlungsdatum.

Wenn sich die Ausgabebedingungen zwischen Ankündigungsdatum und Zahlungsdatum ändern, werden etwaige Diskrepanzen (Belastung oder Gutschrift von Geldern) bei der Zahlung nach dem Zahlungsdatum an den Kunden weitergegeben.

Der Erlös umfasst Kupon- und Kapitalzahlung gemäss der Reduzierung des Pool-Faktors.

Für andere Märkte erfolgt die Rückzahlung von Staatsanleihen, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Auf verschiedenen Märkten werden spezielle Kapitalmassnahmen angekündigt, wodurch Dokumente und Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern erforderlich sein können. In solchen Fällen führt Saxo Bank Schweiz die entsprechenden Informationen in der Mitteilung über die Massnahme auf, damit der Kunde über die zusätzlichen Anforderungen informiert ist, die bis zum angegebenen Termin zu erfüllen sind. Die Kunden sind angehalten, sich die Mitteilung über die Massnahme durchzulesen. Alle Dokumente werden Kunden ggf. in einer separaten E-Mail zur Verfügung gestellt. Den Kunden wird empfohlen, sich in rechtlichen oder Compliance-Fragen professionell beraten zu lassen.

Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, können die Anweisungen des Kunden abgelehnt werden. Falls Dokumente fehlen oder unvollständig sind, wird keinerlei Haftung übernommen.

In solchen Fällen sollten Kunden auf die ursprüngliche E-Mail mit den Angaben zu den zusätzlichen Anforderungen antworten, die von Saxo Bank Schweiz bereitgestellt wird. Abweichungen von der ursprünglichen E-Mail können zu Verzögerungen oder zur Nichtannahme der Dokumente/Anweisungen führen.

Im Falle eines Umtauschangebots können Kunden, die eine Position in ihrem Portfolio halten, vor dem Fristablauf wählen. Beachten Sie, dass Bestände, die für den Umtausch ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier (mit einem SCHLOSS-Symbol dargestellt) gebucht werden. Dadurch soll verhindert werden, dass ausgewählte Bestände vor dem Zahlungsdatum verkauft werden. Der Umtauschanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Im Falle einer Reduzierung werden nicht akzeptierte Bestände entsperrt und die Erlöse für die akzeptierte Fusion werden so schnell wie möglich nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Bei Kapitalmassnahmen können Emittenten ankündigen, die daraus resultierenden Ansprüche auf verschiedenen Märkten anzubieten. In solchen Fällen sollten die sich daraus ergebenden Ansprüche zunächst übertragen und in den jeweiligen Märkten registriert werden und stehen danach für den Handel zur Verfügung. Solche Vorgänge können zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Während des Übertragungszeitraums sind die Ansprüche des Kunden vom Handel ausgeschlossen.

Beteiligungen an dem abgewickelten Unternehmen werden entfernt. Liquidationserlöse werden, sofern zutreffend, bei Erhalt zugewiesen.

Liquidationserlöse werden auf drei verschiedene Arten verarbeitet:

  • Wertloses Entfernen von Beständen: Wenn der Emittent die Liquidation ankündigt, kann er das Entfernen der Bestände ohne Erlöse veranlassen. Es gibt keine Garantie für die Zahlung im Falle einer Liquidation.
  • Teilweises Entfernen von Beständen mit Zahlung: Der Emittent kann ankündigen, die Bestände teilweise zu entfernen, wobei die Erlöse in den Sitzungen oder gegebenenfalls vom Gericht berechnet und festgelegt werden.
  • Vollständiges Entfernen von Beständen mit Zahlung: Der Emittent kann ankündigen, die Bestände vollständig zu entfernen, wobei die Erlöse in den Sitzungen oder gegebenenfalls vom Gericht berechnet und festgelegt werden.

Obligatorische Kapitalmassnahmen werden am Stichtag verarbeitet und führen zu handelbaren Ansprüchen. In manchen Fällen wird jedoch das Zahlungsdatum der Massnahme nicht bestätigt oder liegt ausserhalb des Handelszyklus. In diesen Fällen verschiebt Saxo den Anspruch in ein Dummy-Wertpapier, um den Handel damit zu unterbinden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden schnellstmöglich nach Erhalt auf Kundenkonten gebucht.

Für obligatorische Fusionen gibt es unterschiedliche Ergebnisse:

  1. Bar (Ausschüttung am Abrechnungstag)
  2. Aktien (Vergabe am Stichtag mit Valutadatum in der Zukunft)
  3. Mischung aus Barausschüttung und Aktienvergabe (am Stichtag mit Valutadatum in der Zukunft)

Bei Fusionen mit Wahlmöglichkeiten haben Kunden die Möglichkeit vor Ablauf der Frist zu wählen. Beachten Sie, dass Bestände, die für Fusionen ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier gebucht werden. Dadurch soll der Handel mit den ausgewählten Beständen verhindert werden. Der Fusionsanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Im Falle einer Reduzierung werden nicht akzeptierte Bestände entsperrt und die Erlöse für die akzeptierte Fusion werden so schnell wie möglich nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Es kommt manchmal vor, dass ein Finanzinstrument aufgrund einer Kapitalmassnahme bei Saxo Bank Schweiz nicht mehr online gehandelt werden kann.

Unter diesen Umständen wird folgendermassen verfahren:

Positionen neuer Instrumente, die nicht online gehandelt werden können und infolge einer Kapitalmassnahme zugeteilt wurden, werden auf dem Konto des Kunden verbucht. Das Instrument wird dem Kundenkonto nur zum Zweck der Berichterstellung hinzugefügt.

Staatsanleihen für die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Kanada und Deutschland: Fälligkeitszahlungen für diese Märkte erfolgen vertragsgemäss am vom Emittenten angekündigten Zahlungsdatum.

Wenn sich die Ausgabebedingungen zwischen Ankündigungsdatum und Zahlungsdatum ändern, werden etwaige Diskrepanzen (Belastung oder Gutschrift von Geldern) bei der Zahlung nach dem Zahlungsdatum an den Kunden weitergegeben.

Für andere Märkte erfolgt die Rückzahlung von Staatsanleihen, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Unternehmensanleihen:  Die Rückzahlung von Unternehmensanleihen erfolgt, sobald diese bei Saxo eingegangen sind.

Daraus resultierende Ansprüche, die als Zinsen gezahlt werden, werden auf tatsächlicher Basis nach Erhalt vom Agenten für den berechtigten Bestand zum Stichtag zugeteilt. Solche Ausschüttungen werden nicht in bar vorgenommen.

Kunden, die Aktien ab dem Stichtag halten, erhalten die Möglichkeit, neue Aktien zu zeichnen. Das Angebot, neue Aktien zu erwerben, ist nicht übertragbar.

Bevorzugte Angebote werden mit einer der nachfolgenden Zeichnungsmöglichkeiten angekündigt:

Quote: Kunden können ihrer Quote entsprechend zeichnen.

Pakete mit Zeichnungsoptionen im Wert von Aktien: Zeichnung einer der verfügbaren Optionen.

Pakete mit Zeichnungsoptionen für eine Anzahl von Aktien: Zeichnung einer der im Portal verfügbaren Optionen.

Minimale und/oder mehrfache und/oder maximale Anzahl von Aktien: Geben Sie im Bemerkungsbereich für das Ereignis die Anzahl der Aktien ein, die Sie gemäss den Bedingungen für das Ereignis zeichnen möchten. Bei fehlenden Angaben wird eine Mindestanzahl von zu zeichnenden Aktien angewendet, wie in der Benachrichtigung angegeben.

Minimaler und/oder mehrfacher und/oder maximaler Wert von Aktien: Geben Sie im Bemerkungsbereich für das Ereignis den Wert der Aktien ein, die Sie gemäss den Bedingungen für das Ereignis zeichnen möchten. Bei fehlenden Angaben wird ein Mindestwert von zu zeichnenden Aktien angewendet, wie in der Benachrichtigung angegeben.

Die Zeichnungskosten werden am Stichtag von den Kundenkonten abgebucht. Reicht der Bargeldbestand nicht, werden die Kundenanweisungen dementsprechend ohne vorherige Mitteilung und ohne Haftung für Schäden zurückgewiesen.

Im Rahmen der Handhabung bei Kapitalmassnahmen können spezielle und seltene Kapitalmassnahmen auftreten. Saxo Bank Schweiz wird solche Kapitalmassnahmen im besten Interesse des Kunden abwickeln, sofern die Fristen und operativen Verfahren dies ermöglichen.

Steuern und Gebühren können auch bei Kapitalmassnahmen, ausser Bardividenden anfallen, z. B. Gebühren auf Aktiendividenden oder Steuern bei einer Fusion. Fallen solche Steuern und Gebühren an, gibt Saxo Bank Schweiz diese unmittelbar nach Erhalt vom Agenten an das Kundenkonto weiter.

Kunden haben die Möglichkeit, sich am Zeichnungsverfahren zu beteiligen. Beachten Sie, dass Bestände, die für das Zeichnungsverfahren ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier gebucht werden. Der Zeichnungsanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

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Saxo Bank (Schweiz) AG
The Circle 38
CH-8058
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Auf diese Website kann weltweit zugegriffen werden. Die Informationen auf der Website beziehen sich jedoch auf die Saxo Bank (Schweiz) AG. Alle Kunden werden direkt mit der Saxo Bank (Schweiz) AG zusammenarbeiten und alle Kundenvereinbarungen werden mit der Saxo Bank (Schweiz) AG  geschlossen und somit schweizerischem Recht unterstellt.

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